Unsere leistungen

Wir bieten Ihnen verschiedene Leistungen rund um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes an. Von der Recherche zu Fördermitteln über die Planung eines Neubaus oder einer Sanierung bis hin zur Umsetzung sind wir an Ihrer Seite.

Überblick

GEBÄUDE ENERGIEBERATUNG

Eine umfangreiche Bestandsaufnahme ist vor der Sanierung eines Wohn- oder Gewerbeobjektes notwendig um den Umfang der Kosten und auszuführenden Arbeiten optimal einschätzen zu können. Schwerpunkte einer Sanierung können bspw. eine Verbesserung/Verschönerung oder die Einsparung der Energiekosten des Objektes sein.

 

Als eingetragener Energieeffizienzhaus Planer (dena) und Vor-Ort Berater (Bafa) besitze ich die planerischen Fähigkeiten der optimalen Umsetzung einer Sanierung. Eine Fördermittelrecherche ist hier unabdingbar und versüßt im Finanziellen die Investitionsbereitschaft. 

 

Im Rahmen der Energieberatung wird die gemeinsame Vorgehensweise aufeinander abgestimmt. Ob nur Fenster ausgetauscht oder die Wände saniert werden müssen, solche Wege können hier diskutiert und festgelegt werden. 

 

Diese spezielle Energieberatung wird für eingetragene Energieberater bezuschusst. Die Zuschusshöhe beträgt 60% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).  

Wie es danach weiter gehen kann, lesen Sie bitte unter KfW-Anträge, IB.SH-Anträge oder  Baubegleitung.


SCHWACHSTELLENANALYSE

Vor einer Sanierung eines Baukörpers halte ich es für hilfreich, nach der Bestandsaufnahme und vor der Sanierung, eine Schwachstelleanalyse machen zu lassen. Meine häufigste Vorgehensweise  ist hierbei die Kombination von Thermografie und Blower-Door. Hier kann mittels Über- und Unterdruck eine Schwachstelle (Leckage) sichtbar gemacht werden.

Diese Werkzeuge kombiniert einzusetzen ist sehr effektiv und zeitsparend. Bei großen Objekten kann z.B. eine Nebelmaschine zum Einsatz kommen, um den Beweis zu erbringen, dass sich kleine oder große Löcher in einer Bauhülle befinden. Das Wissen um eine Leckage ist Bedingung, um die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und diesen Mangel abzustellen. 


Einsparpotenziale

Ich sehe es als besonders wichtig an, meinem Kunden die Einsparpotentiale einer geplanten Sanierung aufzuzeigen. Dafür stelle ich die Maßnahmen den Kosten gegenüber und zeige die mögliche Energieeinsparung z.B. in Prozent auf. Damit Sie eine Entscheidung treffen können erstelle ich eine Maßnahmenreihenfolge in der dringend erforderliche Arbeiten enthalten sind.

Danach werde ich mit Ihnen Ihre Ideen und Wünsche besprechen und einen Fahrplan für die erforderlichen Arbeiten erstellen.  Dies ist auch die Grundlage für die finanzielle Vorgehensweise. 


Sanierungskonzepte

In meinem Sanierungskonzept finden sich erforderliche Arbeiten, mögliche Kosten und, sofern erforderlich, Detail- sowie Ausführungsplanungen wieder. Manchmal erfordern gewisse Arbeiten auch die Hinzuziehung von Fachplanern z.B. Statiker, um deren Beauftragung ich mich gern kümmere.

Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer oder mehrerer Etagen bzw. eines gesamten Bauwerks oder mehrerer Bauwerke, um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen sowie Energie(Kosten) einzusparen. Dies betrifft sowohl die Fassade als auch den Kern des Gebäudes.

Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und Instandsetzung hinaus. Sie kann erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz beinhalten wie u. a. Kernsanierung unter Beibehaltung der Fassaden und beinhaltet meist eine Modernisierung. Ein Teilgebiet ist die energetische Sanierung.

Für behindertengerechtes Wohnen bzw. Arbeiten kann auch das barrierefreie Bauen Ziel einer Teilmodernisierung sein. 

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung geht mit der Ermittlung des Einsparpotentials einher. Die Maßnahmen werden den Kosten und dem möglichen Einsparpotential gegenüber gestellt. Damit Sie als Bauherr eine Entscheidung treffen können, kommen ggf. noch die Fördermittel hinzu.

Die Wirtschaftlichkeit ist nicht unbedingt wenig finanzieller Einsatz und maximale Einsparung; es kann auch wirtschaftlich sein, eine teure Maßnahme in Angriff zu nehmen, um Folgeschäden zu vermeiden. Hierbei werden Sie nicht allein gelassen, sofern Sie meine Dienste in Anspruch nehmen möchten.


Fördermittelrecherche

Die Fördermittelrecherche ist wichtig, um für die Wirtschaftlichkeitsberechnung eine mögliche finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen zu erhalten, damit die Entscheidung zu einer Sanierung leichter fällt.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrungen im Bereich der Sanierungen kann ich Ihnen hier zur Seite stehen.


Thermografie

Die Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren zur Anzeige der Oberflächentemperatur von Objekten. Dabei wird die Intensität der Infrarotstrahlung, die von einem Punkt ausgeht, als Maß für dessen Temperatur gedeutet.

Die Wärmebildkamera stellt Temperaturunterschiede auf Oberflächen dar. Zur Analyse der Wärmeleitung in Gebäudebauteilen (z.B. Wände, Dachkonstruktion, Fenster, Türen) und der Temperaturänderung von Oberflächen durch Luftströme (Undichtigkeiten) sollte das Gebäude auf 20°C bis 22°C beheizt werden.

 

Das beste Ergebnis erhält man, wenn alle normalerweise beheizten Räume mindestens 24 Stunden vor dem Untersuchungstermin beheizt werden. Die Nachtabsenkung soll am Tag vor der Thermografie-Untersuchung, wenn möglich, abgeschaltet werden. Ebenfalls sollten sinnvoller Weise alle Fenster geschlossen sein und Rollläden geöffnet. Thermografie-Untersuchungen sollten bei Außentemperaturen von weniger als +5°C durchgeführt werden. Des Weiteren sollte es nahezu windstill und trocken sein. Außenwände dürfen während der Messung oder einige Stunden zuvor nicht von der Sonne beschienen sein, daher bietet es sich an, diese Arbeit in den frühen Morgenstunden (Dunkelheit) durchzuführen. Eine Thermografie-Untersuchung kann an Sanierungsobjekten sowie Neubauten sinnvoll sein.

 

Anwendung Sanierung: Hier ist es je nach Aufgabenstellung ratsam, eine Thermografie zu erstellen, um den erforderlichen Sanierungsgrad festzustellen. Oder aber man setzt eine Thermografie zwecks Qualitätskontrolle der Planungs- und Handwerkleistungen ein.

 

Anwendung Neubau:  Hier ist der Einsatz der Thermografie eine hilfreiche Unterstützung der Qualitätskontrolle der Planungs- und Handwerksleistungen.

 

Wie genau die Thermografie mit dem Blower-Door Verfahren kombiniert werden kann, lesen Sie bitte unter dem Punkt Schwachstellenanalyse.


Blower-Door Test

Mit dem Differenzdruck-Messverfahren wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die tatsächliche Luftwechselrate zu bestimmen. Warme Heizungsluft gelangt durch kleinste Ritzen und Fugen ungehindert nach außen und treibt so die Heizkosten unnötig in die Höhe. Grund genug, seinen Neubau oder sein modernisiertes Haus auf Luftdichtheit überprüfen zu lassen. Als Dichtheitsmessung empfiehlt sich der sogenannte Blower-Door-Test.

Aber nicht nur der Energieverlusst ist heut zu Tage relevant, noch wichtiger ist es die o.g. Undichtigkeiten aufzuspüren, um Bauschäden zu vermeiden. Bauschäden führen nicht selten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die das teuer sanierte oder neue Heim in einem schlechten Licht stehen lassen und die Freude darüber vergeht dann sehr schnell. Insbesondere bei der Dachdämmung ist eine luftdichte Ausführung von elementarer Bedeutung.

Mit dem Blower-Door-Test können Sie feststellen, ob die Dampfsperre fachgerecht verlegt wurde und absolut luftdicht ist. Die Kosten für den Blower-Door-Test sind hier auf jeden Fall gut angelegt, denn eine undichte Dampfsperre kann zu teuren Bauschäden bzw. Gesundheitsschäden führen.

 

Anwendung Neubau: 

Im Neubau ist es sinnvoll, einen Blower-Door-Test vor Beginn des Innenausbaus durchzuführen. So lässt sich klären, ob bspw. die luftdichten Anschlüsse der Fenster oder des Dachs fachgerecht ausgeführt sind. In dieser Bauphase können Leckagen vor allem an der Dichtheitsebene des Daches und an den Durchbrüchen und Anschlüssen noch problemlos nachgebessert werden, da die betreffenden Stellen noch frei zugänglich sind. Ein zweiter Blower-Door-Test sollte dann nach Fertigstellung erfolgen. Ohnehin ist es Pflicht, den Blower-Door-Test bei Neubauten durchzuführen, bei denen eine Lüftungsanlage installiert und KfW-Fördermittel beantragt wurden.

 

Anwendung Altbau (Sanierung):

Bei einem bestehenden Gebäude eignet sich ein Blower-Door-Test sowohl um den Ist-Zustand vor einer geplanten Altbausanierung festzustellen als auch nach Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen. Sollte eine zentrale oder dezentrale Lüftungsanlage eingebaut und hierfür Fördermittel beantragt werden, ist ein Blower-Door-Test ebenfalls Pflicht.

 

Wie genau die Thermografie mit dem Blower-Door Verfahren kombiniert werden kann, lesen Sie bitte unter dem Punkt Schwachstellenanalyse

KfW-Effizienzhäuser

Ich berate/plane gern Ihr Effizienzhaus, um in Zukunft energiesparend sowie klimaschonend zu wohnen. Der Begriff Effizienzhaus ist ein Energiestandard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt hat. Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.


KfW-Anträge

Die KfW bietet eine Vielzahl an verschiedenen Förderprogrammen unter anderem für Privatpersonen an. Durch diesen Programmdschungel würde ich Sie gern durchführen. Um die Programme nutzen und beantragen zu können, ist ein Sachverständiger aus der Effizienzhaus Expertenliste nötig. Ich erstelle für Sie die Anträge sowie die Bestätigung nach Beendigung der Baumaßnahme für die KfW bzw. Ihre durchleitende Bank.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.


IB.SH-Anträge

Wenn Sie in Schleswig-Holstein leben und hier bauen oder sanieren möchten, ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Ihr kompetenter Ansprechpartner. Die IB.SH berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Da ich auch für diese Anträge zeichnungsberechtigt bin, unterstütze ich Sie gerne bei der Auswahl der Förderprogramme und Antragstellung.

 

Weitere Informationen der IB.SH (Stand 20.02.2019)

Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Barrierereduzierung mit einem Zuschuss. 

  • Unabhängig von den anfallenden Kosten beträgt die Zuschusshöhe 2.000 EUR. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt. 
  • Der Zuschuss kann mit allen Darlehen und Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen und -Zuschüssen kombiniert werden.
  • Für die Durchführung von energetischen und barrierereduzierenden Maßnahmen kann nur ein einziger Zuschuss gewahrt werden. 
  • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 12.000 EUR.
  • Sofern Sie energetische Maßnahmen planen, müssen Sie vor einer Antragstellung einen Sachverständigen einschalten, der zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt ist.
  • Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.

Zuschuss für Einbruchschutz

Mit diesem Förderprogramm will das Land Schleswig-Holstein Wohnungs- und Hausbesitzer anregen, Maßnahmen zum Einbruchschutz durchzuführen.

 

Modernisierungszuschuss für private Vermieter

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Wohnungs- und Hausbesitzer bei Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Barrierereduzierung mit einem Zuschuss.

  • Die Zuschusshöhe beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 EUR je Wohneinheit. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt.
  • Eine Kombination des Zuschusses mit allen Darlehen der KfW und IB.SH ist möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IB.SH.


Baubegleitung

Da ich ein eingetragener Effizienzhausexperte (DENA Liste) bin und unter Anderem von der KfW als Sachverständiger geführt werde, besteht die Möglichkeit der Bezuschussung (siehe unten) dieser Baubegleitung. Die KfW bezuschusst die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden.

Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" (Programmnummer 151/152/430) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes. Ebenso kann die Baubegleitung für Wohnhäuser bezuschusst werden.

 

Der Sachverständige muss im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung mindestens folgende Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:

  • das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten)
  • spezielle Detailplanungen erbringen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und beim Einbau einer Lüftungsanlage das Lüftungskonzept erarbeiten bzw. bei einer Erneuerung der Heizungsanlage Parameter aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner vorgeben
  • der Auftragsumfang und die geforderte Qualität der zu erbringenden Leistungen sind im Leistungsverzeichnis/Angebot zu prüfen
  • vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchführen, einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie ggf. der Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts inklusive "Blower Door Test"
  • die Übergabe der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage
  • die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen"; Zuschussvariante: "Verwendungsnachweis")
  • Die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. 

Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten gewährt (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben). Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. 


Energieausweis

Ich erstelle für Ihre Wohnimmobilie den sogenannten bedarfsorientierten Energieausweis. Dieser bezieht sich nur auf das Gebäude und nicht auf den Verbrauch, der bekanntlich bei jedem Menschen anders ist. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von privat genutzten Immobilien (Wohnung oder Häuser) ist der Energieausweis inzwischen Pflicht.

Die EnEV verpflichtet dazu, den Energieausweis nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen, sondern unaufgefordert bei der ersten Besichtigung vorzulegen. Jeder der ein berechtigtes Interesse an dem Ausweis hat muss Zugang zu diesem bekommen.

Verkäufern/in oder Vermietern/in, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Ein rechtskräftiger Energieausweis bekommt durch den zugelassenen Aussteller (DIBt EnEV-Registrierungsstelle) eine Registriernummer und ist dann 10 Jahre gültig.

 

Für Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbeimmobilien) muss der Energieausweis seit 1. Juli 2009 auf Verlangen vorgezeigt werden. Alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Immobilienkaufberatung

Wer ein Haus kaufen möchte, benötigt ein zweites paar Augen, welches ohne Emotionen auf das Objekt der Begierde schaut und die Bausubstanz nüchtern beurteilt. Im Vergleich zu der Investitionssumme ist dies nicht teuer. Offensichtliche Mängel, Schäden sowie zukünftige notwendige Reparaturen und Sanierungen können Sie von einer Fehlinvestition beim Kauf Ihrer Immobilie abhalten. Den „Röntgenblick“ habe ich nicht, um versteckte Mängel aufzudecken, aber durch meine langjährige Erfahrung als Planer und Bauleiter in Neubau sowie Sanierungen (Bauen im Bestand) weiß ich, auf welche Bereiche es ankommt.

Ich erstelle keine Wertgutachten.


Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage kann Ihnen hohe Kosten ersparen und Sicherheit bei Kaufentscheidungen verschaffen. Als (Bauvoranfrage) Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen. Der Vorbescheid verschafft der Bauherrin/dem Bauherrn frühzeitig Klarheit über wesentliche Aspekte ihres oder seines Vorhabens und ist die verbindliche, befristete Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem Vorhaben im Umfang der Entscheidung nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

Eine Bauvoranfrage ist also in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar oder wenn nicht sicher ist, ob eine Wohnraumerweiterung oder ein Anbau genehmigungsfähig sind.


Bauanträge

Gern erstelle ich Ihnen für Ihr neues Objekt (Gewerbe oder Wohnbebauung) einen Bauantrag. Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben (Neubau, Umbau oder Anbau sowie Nutzungsänderung). In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr. Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Näheres regeln meist entsprechende Rechtsverordnungen der Bundesländer (Bauvorlagenverordnungen).


Ausführung- und Detailplanung

Vor Baubeginn und fortlaufend während des Baufortschrittes werden Ausführungspläne in verschiedenen Detaillierungen erstellt.

Ein aussagekräftiger Ausführungsplan ist das Bindeglied zwischen Planung und Bau. Er ist die technische Grundlage der Gebäudeerstellung, Referenzdokument für alle Handwerker und ermöglicht ein reibungsloses Baustellenmanagement.

Das optimiert den Bauprozess und gewährleistet, dass langfristig kein Gebäudeschaden durch eine unvollständige oder fehlerhafte Ausführungsplanung auftritt


Bauleitung

Bei meiner Bauleitung leite ich Ihre Baustelle oder Teile Ihrer Baustelle. Der Bauleiter ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten erforderlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers verwendet. Durch den ständigen Kontakt zur Baustelle und somit auch zu meinen Bauherren kann ich auf Änderungswünsche reagieren. Wichtig für mich ist das gute Verhältnis zwischen Bauleitung und Bauherren sowie Handwerkern. Ich versuche Firmen der verschiedenen Gewerke zusammen zu führen, um eine gewerkeübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen.

Auf eventuelle Mehrkosten kann ich früh genug reagieren und diese für Sie abschätzen. Lassen Sie nicht den Handwerker/Unternehmer über Sinnhaftigkeit einer Arbeit allein entscheiden. Eine gute Bauleitung erfordert immer wieder Zwischenkontrollen der Arbeiten, da es manchmal zu spät sein kann um zu reagieren.

Ein Beispiel: Eine Eisenabnahme bei einer Betondecke ist zu spät, wenn der Beton schon hart ist.